Von der Stundenerfassung über Lohnabrechnung bis zur Rechnungserstellung — AIO-TimeWork digitalisiert Ihre gesamte Arbeitskräfteüberlassung mit KI-Unterstützung.
500+
Mitarbeiter verwaltet
12.000+
Rechnungen erstellt
99,8%
Verfügbarkeit
85%
Zeitersparnis
Eine vollständige Lösung für die gesamte Zeitarbeit-Verwaltung — von der Personalplanung bis zur Abrechnung.
Alle Mitarbeiterdaten zentral verwalten: Stammdaten, Qualifikationen, Dokumente, ÖGK-Meldungen und Beschäftigungszeiten auf einen Blick.
Digitale Stundennachweise per Foto oder Upload. Automatische Berechnung von Zulagen, Auslöse, Nachtgeld und Überstunden nach KV.
Professionelle Rechnungen in Sekunden erstellen. Automatische Berechnung, Zahlungsverfolgung und PDF-Export für Ihre Kunden.
Automatisierte An- und Abmeldungen bei der ÖGK. Sammel-PDF Erstellung, E-Mail-Versand und Statusverfolgung direkt in der App.
Quartiere und Unterkünfte verwalten, Belegung planen, Kosten erfassen und Mitarbeitern zuweisen — alles an einem Ort.
Einnahmen, Ausgaben, Rohertrag je Mitarbeiter und Kunde. Monats- und Jahresauswertungen auf Knopfdruck als PDF-Export.
Stundennachweise kommen per E-Mail, Foto oder Online-Formular herein. Die KI liest Stunden, Kostenstellen und Unterschriften aus, prüft auf Plausibilität und erkennt Dubletten — die unterschriebene Version bleibt immer erhalten.
Kunden-Überstunden werden automatisch über alle Einsatzorte und Kostenstellen einer Woche berechnet und verteilt — monatsgenau, auch bei Monatswechsel, Urlaub, Krankenstand und Feiertagen.
Ausgangsrechnungen, Stornos und Gutschriften im Importformat Ihrer Buchhaltung (CSV) inkl. Kunden-Stammdaten. Rechnungsdatum für mehrere Rechnungen auf einmal frei wählbar.
Einnahmen, Personalkosten und Rohertrag je Monat — wahlweise nach Rechnungsdatum (deckungsgleich mit der Buchhaltung) oder nach Leistungszeitraum, mit Top-Kunden-Auswertung.
Bankumsätze importieren und offenen Rechnungen zuordnen, Akonto-Zahlungen an Mitarbeiter erfassen und automatisch mit der Lohnabrechnung verrechnen.
Alle Mitarbeiter und Tage eines Monats auf einen Blick: Urlaub, Krankenstand, Feiertage und Arbeitstage direkt in der Tabelle eintragen — mit Summen je Mitarbeiter und Kunde.
AIO-TimeWork reduziert manuelle Arbeit auf ein Minimum. Was früher Stunden dauerte, erledigt die Software in Minuten — von der Stundenauswertung bis zur fertigen Rechnung.
Auslösen, Nachtgeld, Überstundenzuschläge — alles automatisch nach geltendem Kollektivvertrag.
Mitarbeiter laden Stunden per Smartphone hoch, Sie genehmigen mit einem Klick.
An- und Abmeldungen automatisch generieren, als PDF ausgeben oder direkt per E-Mail versenden.
Rohertrag, Auslastung und offene Rechnungen immer aktuell — auf Desktop und Handy.
Demo anfragen
E-Mail an info@aio-timework.com — wir richten Ihren Zugang ein
Daten importieren
Mitarbeiter und Kunden einfach anlegen oder importieren
Sofort produktiv
Stunden erfassen, Rechnungen stellen, ÖGK melden
Wir melden uns innerhalb von 24 Stunden
Transparent, fair und ohne versteckte Kosten.
Preis auf Anfrage
Alle Funktionen inklusive · individuelles Angebot
AIO-TimeWork entstand aus dem Alltag eines österreichischen Zeitarbeitsunternehmens. Wir kennen die Herausforderungen — komplexe KV-Regelungen, ÖGK-Meldungen, digitale Stundennachweise — und haben eine Lösung entwickelt, die wirklich funktioniert.
Entwickelt und gehostet in Österreich. Alle Daten bleiben in der EU.
Alle Funktionen nach dem Arbeitskräfteüberlassungsgesetz und den aktuellen KV-Regelungen.
Direkter Kontakt zum Entwicklerteam. Keine Hotlines, keine Ticketsysteme.
Fordern Sie Ihren persönlichen Demo-Zugang an und entdecken Sie alle Funktionen.
Demo anfragenWir richten Ihren individuellen Zugang ein — kostenlos und unverbindlich.
Fragen zur Software oder Demo-Anfrage? Wir freuen uns auf Ihre Nachricht.
AIO-TimeWork
Erlenweg 12
8075 Hart bei Graz
AIO GmbH
Erlenweg 12
8075 Hart bei Graz
Österreich
Telefon: +43 699 1162 22 82
E-Mail: info@aio-timework.com
Web: www.aio-timework.com
Software- und App-Entwicklung, IT-Dienstleistungen, Vertrieb von Softwareprodukten
Benjamin Rieger
Landesgericht für ZRS Graz
Firmenbuchnummer: [wird nach Eintragung ergänzt]
UID-Nr.: [wird nach Eintragung ergänzt]
Gewerbeordnung (GewO), E-Commerce-Gesetz (ECG), Unternehmensgesetzbuch (UGB), GmbH-Gesetz (GmbHG)
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: ec.europa.eu/consumers/odr. Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt verlinkter Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.
AIO GmbH — Software und App-Entwicklung & Vertrieb | Stand: März 2026
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der AIO GmbH, Erlenweg 12, 8075 Hart bei Graz („Anbieter“) und dem Kunden.
(2) Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Anbieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
(3) Diese AGB gelten für Unternehmer im Sinne des § 1 UGB und für Verbraucher im Sinne des § 1 KSchG gleichermaßen, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben.
(1) Der Anbieter entwickelt und vertreibt Softwareprodukte und mobile Applikationen. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung bzw. dem Angebot.
(2) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software entweder als On-Premise-Lösung, als SaaS (Software as a Service) oder als mobile App zur Verfügung.
(3) Individuelle Anpassungen oder Zusatzentwicklungen bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.
(1) Angebote des Anbieters sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet.
(2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung des Anbieters oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
(3) Bei SaaS-Produkten kommt der Vertrag mit Abschluss des Registrierungsvorgangs und Akzeptieren dieser AGB zustande.
(1) Der Anbieter erbringt die vereinbarten Leistungen nach bestem Wissen und dem Stand der Technik.
(2) Bei SaaS-Lösungen strebt der Anbieter eine Verfügbarkeit von 99 % im Jahresmittel an. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit vorab angekündigt.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Software weiterzuentwickeln und Updates bereitzustellen. Wesentliche Funktionsänderungen werden dem Kunden rechtzeitig mitgeteilt.
(1) Der Kunde stellt die für den Betrieb erforderliche Hardware, Netzwerkinfrastruktur und aktuelle Browser-/Betriebssystemversionen bereit.
(2) Der Kunde ist für die Sicherung seiner Daten selbst verantwortlich und hat regelmäßige Backups durchzuführen.
(3) Zugangsdaten sind vertraulich zu behandeln. Der Kunde haftet für sämtliche Aktivitäten unter seinen Zugangsdaten.
(1) Der Anbieter räumt dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Nutzungsrecht an der Software für die Vertragsdauer ein.
(2) Der Quellcode der Software wird nicht offen gelegt. Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung sind unzulässig, soweit nicht zwingend gesetzlich erlaubt.
(3) Bei Vertragsende erlöschen sämtliche Nutzungsrechte. Der Kunde hat die Software zu deinstallieren und alle Kopien zu vernichten.
(1) Es gelten die im Angebot oder Preisliste genannten Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(3) Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in Höhe von 9,2 Prozentpunkten über dem jeweils geltenden Basiszinssatz berechnet (bei Unternehmern gem. § 456 UGB).
(4) Der Anbieter behält sich das Recht vor, Preise bei SaaS-Produkten mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen anzupassen.
(1) Der Anbieter gewährleistet, dass die Software im Wesentlichen der vereinbarten Leistungsbeschreibung entspricht.
(2) Mängel sind unverzuglich schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers anzuzeigen.
(3) Der Anbieter wird gemeldete Mängel innerhalb angemessener Frist beheben. Der Anbieter kann nach eigener Wahl den Mangel durch Nachbesserung oder Bereitstellung eines Updates beheben.
(4) Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate ab Übergabe (bei Unternehmern). Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Fristen.
(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden, maximal jedoch auf die Höhe der in den letzten 12 Monaten gezahlten Vergütung.
(3) Die Haftung für entgangenen Gewinn, Datenverlust und mittelbare Schäden wird gegenüber Unternehmern ausgeschlossen.
(4) Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Personenschäden oder bei zwingenden gesetzlichen Haftungstatbeständen.
(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten gemäß der DSGVO und dem österreichischen DSG.
(2) Soweit der Anbieter Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, wird eine gesonderte Auftragsverarbeitungsvereinbarung geschlossen.
(3) Nähere Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters.
(1) Einmalige Lizenzen gelten unbefristet. SaaS-Verträge werden auf unbestimmte Zeit geschlossen und können jederzeit mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.
(2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(3) Bei Vertragsende stellt der Anbieter dem Kunden seine Daten in einem gängigen Format für 30 Tage zum Export bereit.
Beide Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei nicht an Dritte weiterzugeben und nur für vertragliche Zwecke zu verwenden. Diese Pflicht besteht auch nach Vertragsende fort.
(1) Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Für Verbraucher gelten zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen ihres Aufenthaltsstaates.
(2) Gerichtsstand für Streitigkeiten mit Unternehmern ist Graz. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
gemäß DSGVO und österreichischem DSG | Stand: März 2026
AIO GmbH, Erlenweg 12, 8075 Hart bei Graz, Österreich
E-Mail: info@aio-timework.com
Telefon: +43 699 1162 22 82
Beim Besuch dieser Website werden automatisch technische Daten erfasst (IP-Adresse, Browser-Typ, Zugriffszeit). Bei Nutzung unserer Software werden die vertraglich vereinbarten Daten verarbeitet. Bei Kontaktaufnahme verarbeiten wir die von Ihnen mitgeteilten Daten zur Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung), Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO (berechtigtes Interesse) und ggf. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO (Einwilligung).
Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z.B. Hosting-Dienstleister) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht. Hosting erfolgt bei österreichischen bzw. EU-Anbietern.
Personenbezogene Daten werden nur so lange gespeichert, wie dies für die Erfüllung des Vertragszwecks oder gesetzlicher Aufbewahrungspflichten erforderlich ist.
Sie haben das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit und Widerspruch. Beschwerden können bei der österreichischen Datenschutzbehörde (www.dsb.gv.at) eingebracht werden.
Diese Website verwendet nur technisch notwendige Cookies. Es werden keine Tracking- oder Werbe-Cookies eingesetzt.